Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Waldo IT, Inh. Zeljko Kovacevic, nachfolgend „Waldo IT“ genannt,mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Waldo IT nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Waldo IT und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Waldo IT erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen It-Programmierung, Design, Konzept, Planung, Gestaltung und Beratung, sowie sonstige Leistungen nach Absprache. Die zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus der gemeinsamen Erarbeitung mit Waldo IT.
2.Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1. Grundlage für die Arbeit von Waldo IT und Vertragsbestandteil ist neben dem Kaufvertrag das vom Kunden von Waldo IT auszuhändigende Briefing.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Waldo IT, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hin-auszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Waldo IT resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3.Urheber-und Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglichvereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechtean allen von Waldo IT im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist undgelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei Waldo IT.
3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3. Waldo IT darf die von ihr entwickelten Arbeiten angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Waldo IT und Kunde ausgeschlossen werden.
3.4. Die Arbeiten von Waldo IT dürfen ohne ausdrückliche Berechtigung weder vom Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Waldo IT vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Waldo IT.
3.6. Über den Umfang der Nutzung steht Waldo IT ein Auskunftsanspruch zu.
4.Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Waldo IT ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.Mahnkosten und die Kosten –auch außergerichtlicher –anwaltlicher Investitionen gehen zu Lasten des Kunden.
4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst mehrere Einheiten so kann Waldo IT dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Waldo IT verfügbar sein.
4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Waldo IT alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und Waldo IT von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.4 Ein Rücktritt des Kunden von dem Auftrag ist nur bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn möglich. Anschließend berechnet Waldo IT dem Kunden den vollen Preis des vertraglich geregelten Honorars als Stornogebühr.
4.5. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Waldo IT sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens 2 Wochen nach Abrechungs-oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch dieFälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
5.Eigentumsvorbehalt
5.1 Waldo IT behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
5.2. An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.3. Die Originale sind daher in angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5.4. Waldo IT ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe der Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Waldo IT dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Waldo IT geändert werden.
6.Sonderleistungen, Neben-und Reisekosten
6.1. Mehraufwand der daraus gründet, dass die Arbeit über die vereinbarte Zeit der jeweiligen Dienstleistung hinausgeht, wird in einem gesonderten Vertrag/ Dienstleistung geregelt. Die vorgegebene Zeit ergibt sich aus der Produktbeschreibung.
6.2 Sonderleistungen wie z.B. Korrekturlesen von Texten werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Umarbeiten, Änderungen von Reinzeichnungen, vorbereitende Notwendigkeiten zur Auftragsabwicklung, Drucküberwachung etc. werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
6.3. Werden mehr Konzeptionen bzw. Entwürfe auf Wunsch des Kunden angefertigt, so werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Die Anzahl der Entwürfe wird im Angebot festgehalten und bedarf eines ausführlichen Briefings des Kunden. In der Regel beinhaltet ein Angebot 2-3 Entwürfe für Werbemittel und ein Werbekonzept.
6.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere speziellen Materials, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten.
6.5. Kosten für Reisen die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn diese mit dem Kunden vereinbart worden sind.